Betriebsfremde Gewerkschaftsbeauftragte haben zwecks Mitgliederwerbung keinen Zugang zu kirchlichen Betrieben, wenn dort bereits Mitglieder arbeiten. Ein Fachbeitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Essen Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 08.09.2010, 2 Sa 24/10 Leitsätze des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg: “Ein betriebliches Zugangsrecht der Gewerkschaften zum Zwecke der Mitgliederwerbung in einem kirchlichen Betrieb ist in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts [...]
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